Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sind Ihre Rechte deutlich erweitert worden. So können Sie, wenn Sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung Ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber Ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.
Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, hat die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt. Konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren hat die Bundesnetzagentur zudem in einer Handreichung bereitgestellt. Die Allgemeinverfügung und die Handreichung wurden am 8. Dezember 2021 durch die Bundesnetzagentur förmlich bekanntgegeben. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind seit dem 13. Dezember 2021 wirksam.
www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten
Mit der Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne können Sie die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten Ihres Internetzugangs im Up- und Download ermitteln. Diese können Sie mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen.
Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der Desktop-App hinterlegt, so dass Sie lediglich die Messungen nach den Anweisungen durchführen müssen. Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen.
Weitere Informationen zum Thema Minderung finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
www.bundesnetzagentur.de/internetgeschwindigkeit
Die Desktop-App kann über das Nachweisverfahren hinaus auch für Einzelmessungen genutzt werden, um die Leistung des Internetzugangs zu ermitteln und die mit dem Anbieter vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten zu überprüfen.
Die Desktop-App wurde von der zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt.
Aktuelle Version der Desktop-App lautet: 3.7.0
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